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Wenn der Kunde nicht zahlt

Da haben Sie Ihre Leistung vereinbarungsgemäß und ohne Beanstandungen erbracht, aber Ihr Kunde zahlt nicht.

Bevor Sie gleich eine Mahnung auf den Weg bringen, sollten Sie zunächst versuchen Ihren Kunden telefonisch zu erreichen, um zu klären woran es liegt.

Hat er die Rechnung möglicherweise nicht bekommen?

Oder einfach übersehen?

Oder sieht er doch einen Grund für eine Beschwerde oder Reklamation?

All das lässt sich meist schon am Telefon freundlich und einvernehmlich klären.

Sollten Sie Ihren Kunden aber nicht erreichen oder er trotz der telefonischen Rückfrage weiterhin nicht zahlen, wird eine erste Zahlungserinnerung fällig.

Formulieren Sie diese erste Zahlungserinnerung möglichst freundlich, denn schließlich wollen Sie Ihren Kunden nicht gleich verärgern.

Eine für den Kunden leicht nachvollziehbare Zahlungserinnerung hat folgende Inhalte:

• Art, Umfang und Datum Ihrer Lieferung/ Leistung

• Verweis auf Ihre Rechnung mit Rechnungsnummer und -datum sowie auf den Rechnungsbetrag.

• Bitte um Bezahlung (ohne Skonto!)

• Bankverbindung

• Hinweis, dass der Kunde das Schreiben bei inzwischen erfolgter Zahlung nicht beachten soll

Wie es weitergeht, wenn Sie auch nach Versand der Zahlungserinnerung keinen Geldeingang verbuchen können, lesen Sie in unserem Blog.